Elisabeth Holzleithner

Elisabeth Holzleithner wurde 1970 in Saalfelden in Salzburg geboren. Nach ihrer Matura studierte sie Rechtswissenschaften an der Universität Wien, wo sie 2000 auch promovierte, sowie Philosophie und Skandinavistik. Ihr besonderes Interesse galt von Studienbeginn an rechtsphilosophischen Fragen.

Von 1991 an arbeitete Elisabeth Holzleithner zunächst als Studienassistentin, später als Vertrags- und Universitätsassistentin an der juristischen Fakultät der Universität Wien. In den Jahren 1994 bis 2001 war sie Vorsitzende des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen der Universität Wien und Mitglied der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

Nach ihrer Habilitation im Jahr 2011 war sie als außerordentliche Universitätsprofessorin an der Universität Wien tätig, bevor sie 2014 schließlich zur Universitätsprofessorin für Rechtsphilosophie und Legal Gender Studies berufen wurde.

  • Frauenrechtsbewegung
  • Rechtswissenschaft
  • Gender Studies

Elisabeth Holzleithner

Elisabeth Holzleithner wuchs im salzburgerischen Saalfelden in einem politisch konservativen Familienumfeld auf, in dem Feminismus dennoch, wie sie beschreibt, "avant la lettre" gelebt wurde.

Im Interview erzählt Elisabeth Holzleithner davon, wie sie bereits als Schülerin Erfahrungen von Geschlechterdiskriminierung wahrgenommen hat, ohne diese benennen zu können und welche wesentliche Rolle die Waldheim-Affäre in der Entwicklung ihres politischen Bewusstseins und Selbstverständnisses gespielt hat.

Sie spricht über ihre berufliche Laufbahn als Studienassistentin bis hin zur Professorin der Rechtsphilosophie und Legal Gender Studies und reflektiert dabei mögliche Vor- aber auch Nachteile, die in einer Institutionalisierung der Geschlechterforschung liegen. Ausgehend von Audre Lorde, die proklamierte „"the master's tools will never dismantle the master's house” (dt. "Die Werkzeuge des Herrn werden niemals das Haus des Herrn niederreißen“) fragt Holzleithner im Interview schließlich danach, wie Feminismus im Zusammenhang mit Recht gedacht werden kann und sollte – und wo die Grenzen feministischer Rechtswissenschaften liegen.

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